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Einfamilienhaus

Der Umbau eines Einfamilienhauses weicht in mehren gravierenden Punkten von dem einer Wohnanlage ab:

  • Der Umbau des Einfamilienhauses reagiert auf die Nachfrage, der des Mietshauses auf das Angebot.
  • Der Nutzer und seine körperlichen Beeinträchtigungen und Forderungen sind bekannt.
  • Die Lebensweise, soziale Einbindung, physische Stabilität und Denkart ist bekannt und die mentalen Hilfen können entsprechend unterstützt werden.
  • Die Einrichtung der einzelnen Räume, vor allen Dingen dem Bad, ist individueller und in einer höheren Anspruchsebene, das wirkt sich in den Honoraren aus.
  • Die Nutzung bezieht sich auf einen nicht bekannten aber statistisch zu ermittelnden Zeitraum. Der steuerliche Aspekt der Abschreibung rückt in den Hintergrund.
  • Bei der Planung des Umbaus wird man eine spätere Nutzung durch einen Mieter berücksichtigen.
  • Der finanzielle Hintergrund, die Bedürfnisse und die Rechtsform des Eigentümers unterscheiden sich von der eines Wohnanlagenbetreibers.
  • Die Forderungen des Brandschutzes ergeben sich aus der Baugenehmigung.
  • Der Schallschutz ergibt sich aus der individuellen Lebensweise der Bewohner und der Lage des Gebäudes zu etwaigen Schallemittenden