Provisorien

Unter Provisorien versteht man die Tätigkeiten und Hilfsmittel, die für den Bauablauf erforderlich sind aber nicht in das Bauwerk eingehen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Planung. Die Grundlage bildet die VOB  Das Bereitstellen der Provisorien ist die ureigenste Leistung des Bauherrn.

Provisorien sind u.a.:

  • Baufläche vorbereiten
  • Roden, Fällen von Bäumen
  • beseitigen Kampfmittel
  • Bauzaun
  • Infrastruktur (Bereitstellung Medien)
  • Gerüst
  • Baugrubensicherung
  • Baum- und Wurzelschutz
  • Bauheizung
  • Baufeuchte
  • Schutz der Gebäude (Bautüre, Schließanlage)
  • Bauzustände der unterschiedlichen Gewerke
  • Leistung für Mieter
  • SIGE Planung

Bei allen Provisorien gibt es:

  • unmittelbare Kosten
  • Mittelbare Kosten

Zeitachse (entsprechend HOAI § 33)
Planung (Phase 1- 5)
Ausschreibung (Phase 6)
Vergabe (Phase 7)
Ausführung (Phase 8 anteilig 9)

Im Detail
Baufläche (nur verkürzt)
Gerade in der Innenstadt können die Verhältnisse so beengt sein, dass das eigene Grundstück zum Einrichten und betreiben einer Baustelle nicht ausreicht. Es wird unter anderem benötigt?

  • Personalunterkünfte und WC / Baderaum
  • Lager für Kleingeräte und Werkzeug
  • Stell- und Bewegungsfläche für kleinere Maschinen
  • Zwischenlager für Aushub
  • Lager für Bauholz, gebogenen Stahl und Steinen
  • Stellfläche für kurzzeitig benötigtes Hebezeug oder Rammgerät
  • Stellfläche für Kran
  • Stellfläche für Gerüst

Der Aufwand  und die Kosten die hierfür anfallen können beträchtlich sein. Es sind Kosten die aus der Lage des Grundstücks resultieren. Ist der eigene Platz zu gering bleibt nur die
Der Eigentümer wird die Besitzer der erforderlichen Grundstücke frühzeitig über sein Vorhaben und den Zeitrahmen informieren und deren Forderungen wie auch bedenken in seiner Planung berücksichtigen. Gerade in eng bebauten Innenstädten mit weiträumigen Kellern oder Tiefgaragen, kann das verfolgen eines Transportweges zeitraubend sein.