Nachtragsmanagement

Der unter Zeitdruck stehende Nachtragsbereich ist einer der wenigen Bereiche, bei der die schnelle aber falsche Entscheidung mehr Vorteile bringen kann, als eine langsame aber richtige. Unter Prokrastination leidende Menschen sind hier fehl am Platz.

Die Informationsphase.
Wurde mit den Arbeiten begonnen, so kann jederzeit ein Moment kommen, wo ein Hindernis auftritt, das im Leistungsverzeichnis, welches der Handwerker vorliegen hat, nicht erwähnt ist. Hierbei können mehrere Fälle eintreten:

  • Der Handwerker erkennt den – noch vermeintlichen – Mangel bei seiner Arbeitsvorbereitung. Der Mangel kann darin bestehen, dass der Handwerker gewohnt war das Fehlende gestellt zu bekommen oder es ist in Landesteil handelsüblich. Er wird in einem Gespräch – meist dem offiziellen Jour Fixe, damit es protokolliert wird – darauf aufmerksam machen und eine technische Lösung vorschlagen, vielleicht auch schon Kosten andeuten.
  • Der Bauleiter als Vertreter des Bauherrn erkennt das – noch vermeintliche – Fehlen bei seiner Arbeitsvorbereitung.
    • er wird bei kleineren Umfängen in einem inoffiziellen Gespräch im Nebensatz sagen, dass das wohl im Titel bzw. der Position enthalten sei und danach die Reaktion abwarten.
    • bei größeren Umfängen wird er mit der Suche nach einer technischen Lösung beginnen, wobei Wirtschaftlichkeit und Zeitablauf hinsichtlich der Priorität die Waage halten.
  • Eine externe Institution (z. B. Gewerbeaufsichtsamt) stellt einen Mangel fest und verlangt dessen Beseitigung. Auch hierbei können zwei Fälle auftreten:
    • Der Mangel ist eindeutig im Umfang des Auftragnehmers und von ihm abzustellen
    • Der Mangel lässt sich auf einen Planungsfehler zurückführen, damit ist der Architekt verantwortlich, oder falls ein SiGeKo eingeschaltet ist, jener.
  • Außergewöhnliche Umstände (extreme Witterung, Munitionsfunde usf.) veranlassen einen Stillstand und verlangen besondere Leistungen.

Unabhängig vom Verursacher des Mangels, für den Bauherrn besteht bei einem Stillstand immer die Gefahr von Kosten, sei es:

  • durch kurzfristigen Stillstand von teuren Geräten, Wartezeiten, weil die Arbeiter keiner anderen Tätigkeit auf der Baustelle nachgehen können. Die tatsächlich anfallende Stunden sind schwer nachvollziehbar und damit ein Dorn im Auge jedes Controllers.
  • durch einen längerfristigen Stillstand wie z. B.
    • wie behördliche Baueinstellung
    • Umplanung nach Ändern des Entwurfs
    • Winterpause; hierbei können Kosten durch Vorhalten der Baustelleneinrichtung, abziehen der Belegschaften und wieder aufziehen, entstehen. Die Winterpause ist ein alljährlich eintretendes unabwendbares Ereignis, dafür wird man in der Vertragsverhandlung einen Modus gemeinsam erarbeiten.

Phase der Vertragsprüfung.
Phase Lösungs- und Alternativensuche.
Angebotsphase.
Zuschlagsphase.
Ausführungsphase.